Schule am Rosengarten / Wolfhagen

Notbetreuung ab dem 20.04.2020

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 20. Mai 2020 00:00

Liebe Eltern, die Notbetreuung wird ab Montag den 20.04. fortgeführt.

Der Bedarf kann weiterhin zwei Tage im Vorfeld angemeldet werden. Mit Datum 20.04.2020 sind nun neben den bisherigen Berufsgruppen auch

hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Telemedien,

Soldatinnen und Soldaten nach § 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung von Soldaten vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsatze der Bundeswehr erforderlich sind,

berufstätige Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

zur Teilnahme, soweit vom Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebs zwingend erforderlich ist,
an der Notbetreuung berechtigt.


Sollten Sie Ihr Kind anmelden, benötigen wir im Vorfeld die entsprechend ausgefüllten Formulare sowie eine Selbstauskunft

 
Bei Fragen stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung und wünsche eine weiterhin gesunde Zeit.

S. Arlt (Ganztgaskoordinatorin)

| 20.4.2020