Schule am Rosengarten / Wolfhagen

Chronik

1972 – Erlass des Hessischen Kultusministers vom 1. Januar 1972 zur

Errichtung einer selbständigen Sonderschule für Lernbehinderte in Wolfhagen: Der Kreistag des Landkreises Wolfhagen hat am 22. Dezember 1969 beschlossen eine selbständige Sonderschule für Lernbehinderte zu errichten. Die bisherigen Sonderklassen an der Gesamtschule in Wolfhagen sollen zu einer selbständigen Sonderschule zusammengefasst werden. Diese Organisationsänderung ist auf Grund der gestiegenen Schülerzahl sinnvoll. Sie entspricht dem Schulentwicklungsplan des Kreises. Gemäß § 20 Abs. 2 SchVG stimme ich dem Beschluss des Kreistages des Landkreises Wolfhagen vom 22. Dezember 1969 zur Errichtung einer Sonderschule für Lernbehinderte in Wolfhagen zu.“